Das BSG hat am 04.06.2019 (Ausgabe 21) die Tätigkeit von Ärzten/innen auf Honorarbasis neu geregelt.
Damit Sie als Ärzte und Betreiber von Einrichtungen auf rechtlich korrekter Basis tätig sein können, haben wir 2019 die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragt und erstmalig erhalten.
Die beantragte Verlängerung wurde nun bis Okt. 2022 durch die BfA erteilt. Damit können wir Ihnen die Nutzung diesen rechtssicheren Verfahrens auch weiterhin anbieten.
Herzliche Einladung zum Kongress für Nephrologie vom 23. – 26.09.2021 in der Hansestadt Rostock. Die Themenliste wird derzeit zusammengestellt. Alle Infos rund um den Kongress finden Sie hier.
Entscheidung des 12. Senat des Bundessozialgerichts am 04.06.2019 (AZ: B 12 R 11/18 R), dass Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Dialyse und Apherese, Praxis für fachärztliche Innere Medizin, Sportmedizin, Flugmedizin, Fachkunde Rettungsmedizin
Dr. Robert Betz
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